E-Rezepte einreichen
Am 01.01.2024 wurde das rosafarbene Papier-Rezept durch das elektronische Rezept (E-Rezept) weitesgehend abgelöst. Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, das E-Rezept zu nutzen, um verschreibungspflichtige Arzneimittel zu verordnen. Wenn Sie ein E-Rezept erhalten, haben Sie nun drei Optionen, dieses einzulösen:
• Über die E-Rezept-App
• Mit einem Papierausdruck des E-Rezeptes
• Mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK)

Einlösen per Papierausdruck
Auf diesem Ausdruck befinden sich ein oder mehrere Rezeptcodes. Diese können Sie hochladen.
Wenn Sie lieber direkt vom Arzt in unsere Apotheke kommen, können wir diesen Code bei uns einfach abscannen.
Einlösen per E-Rezept-App
Für die Anmeldung in der App benötigen Sie eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte (eGK) und eine PIN. Dann können Sie in der App unsere Apotheke hinterlegen und uns so das Rezept digital schicken.
Wenn Sie das E-Rezept lieber persönlich bei uns in der Apotheke einreichen möchten, können Sie die App öffnen und uns den hinterlegten Code zeigen. Damit können wir das Rezept auch vor Ort bei uns auslesen.
Einlösen per elektronischer Gesundheitskarte (eGK)
Durch spezielle Kartenlesegeräte können wir das E-Rezept bei uns in der Apotheke abrufen und einlösen. Hierfür stecken wir Ihre eGK in das Lesegerät.
Die eGK fungiert hierbei als Schlüssel, um Zugriff zum E-Rezept Fachdienst zu ermöglichen. Hier werden alle Rezepte gespeichert.