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Barbara Apotheke
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Verleih von Milchpumpen

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in bestimmten Fällen die Kosten für das Ausleihen einer elektrischen Milchpumpe. So können Milchpumpen beispielsweise bei

  • trinkschwachen Säuglingen,
  • verminderter oder vermehrter Muttermilchbildung,
  • und Frühgeborenen

zu Lasten der Krankenkasse verordnet werden.

Liegt eine ärztliche Verordnung vor, so kann eine Milchpumpe zunächst für vier Wochen (28 Tage) ausgeliehen werden. Die Leihdauer kann durch Folgeverordnungen verlängert werden. Je nach Krankenkasse kann es eine Obergrenze für die maximale Leihdauer geben. Eine Milchpumpe darf auch ohne ärztliche Verordnung ausgeliehen werden, allerdings müssen die Kosten dann selbst getragen werden.